unsere Haltung.
Menschen in sozialen Systemen stehen im Fokus des fachlichen Handelns. Wir bieten den Hilfeadressaten ein Arbeitsmodell, das von Akzeptanz, Empathie und Kongruenz (Echtheit) als grundlegenden Bedingungen für soziale Beziehungen geprägt ist und dennoch die Notwendigkeiten von konstruktiven Veränderungen nicht vernachlässigt.
Christliche Normen und Werte spiegeln sich in unserer täglichen Arbeit wieder, dennoch legen wir Wert darauf, dass wir nicht konfessionell gebunden sind und in unseren Entscheidungen zum Wohle der Kinder als freier Träger der Jugendhilfe unabhängig sind.
Die pädagogische Arbeit ist systemisch angelegt, durchwirkt und wird in der täglichen Arbeit weiterentwickelt.
Pädagogisches Handeln geht davon aus, dass Kinder aufgrund ihrer bisherigen Sozialisation bestehende Handlungsmuster erlernt haben, indem sie in Wechselwirkung zu den anderen relevanten Personen in Beziehung stehen.
Wir gehen davon aus, dass es sich in den meisten Fällen um nachvollziehbare Sozialtechniken handelt, die einerseits auf die Alltagsbewältigung ausgerichtet sind, andererseits als destruktive Verhaltensweisen Schutzfunktionen darstellen.
Durchgehender Anspruch ist die Transparenz der Arbeit für die Klienten durch nachvollziehbares Handeln auf den Grundpfeilern pädagogischer Qualitätskriterien. Diese sind berufliche Qualifikation, methodisches Handeln, Ausrichtung der Arbeit nach den im Hilfeplan vereinbarten Zielen.
Sozialpädagogisches Handeln setzt an der Nahtstelle zwischen öffentlichem und privatem Leben der Familien an. Wir handeln in und mit den Ressourcen der Kinder und Familien.
In der täglichen Arbeit werden sozialpädagogische Konzepte mit konkreten lebens- und alltagspraktischen Hilfen kombiniert. Herausragender Stellenwert kommt dabei dem Konstrukt des Lernens am Modell zu. Sie leistet unter den Prämissen Lebensweltbezug, Alltagsnähe und Ganzheitlichkeit pädagogische und praktische Unterstützung, um eine Verbesserung der individuellen Sozialisation zu erreichen und dem gesetzlich verankerten Ziel verpflichtet zu handeln, Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern und zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu erziehen (§ 1 SGB VIII).
Die pädagogischen Angebote fördern Kinder in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung, bauen Benachteiligungen ab und/oder vermeiden solche, die Herkunftsfamilie wird unterstützt, um Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und förderliche Lebensbedingungen zu schaffen.